Was ist in einer Rechtsschutzversicherung abgesichert ?


Der Versicherungsschutz ist je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich und weist auch unterschiedliche Leistungshöhen auf. Hier nennen wir Ihnen exemplarische Leistungen eines deutschen Rechtsschutz-Versicherers. Nähere Informationen erhalten Sie nach Prüfung Ihres individuellen Versicherungsbedarfs.

Warum braucht man eine Rechtsschutzversicherung ? Als Versicherungsnehmer besteht für Sie und Ihre Familie Rechtsschutz. Darunter fallen (je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich):

  • im Privatbereich
    bei Risiken des täglichen Lebens (einschließlich der Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fahrgast, Fußgänger usw.) wie z. B.
    • aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen,
    • bei Streitigkeiten aus Straf- und Bußgeldsachen,
    • die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
    • bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt oder
    • den Sozialversicherungsträgern
      sowie
    • aus der Eigenschaft als Arbeitgeber von hauswirtschaftlichen Beschäftigten.
  • Im beruflichen Bereich
    als Nichtselbstständige (Arbeiter/Angestellter/Beamte) bei rechtlichen Auseinandersetzungen wie z. B.
    • Kündigung oder
    • Änderung des Arbeitsverhältnisses
      bis hin zu
    • steuerrechtlichen Themen.
  • Im Straßenverkehrsbereich
    • als Eigentümer oder Halter aller zugelassenen, vorübergehend zugealssenen oder auf den Namen der versicherten Personen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger - kein Versicherungsschutz besteht für gewerblich genutzten Fahrzeuge, mit der Ausnahme von PKW und Kombis-,
    • als Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer solcher Fahrzeuge
    • als Fahrer von fremden Fahrzeugen aller Art.
    • Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind bei privater Nutzung mitversichert.
    • Alle berechtigten Faherer und Insassen der versicherten oder gemieteten Fahrzeuge sind ebenfalls geschützt - dies gilt nicht für Ihre Beschäftigten und Beschäftigte Ihrer Familie.
    • In der Leistungsart Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht umfasst der Versicherungsschutz zusätzlich die Versicherungsverträge, die Dritte für Ihre Fahrzeuge und die Ihrer Familie abschließen.
    • Motorfahrzeuge zu Lande, die in Ihrem oder im Eigentum Ihrer Familie stehen, aber auf Dritte zugelassen sind.
  • Im Immobilienbereich
    • für Eigentümer und/oder
    • Mieter

    aller selbstbewohnten Wohneinheiten und Grundstücke (z. B. Schrebergarten, Obstgrundstück) je nach gewähltem Leistungspaket auch im Ausland - ohne Vermietung - mit dazugehörigen Garagen und Kraftfahrzeug-Abstellplätzen. 
     


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