Hausratversicherung


Die Hausratversicherung bietet je nach Versicherungsumfang für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes Versicherungsschutz gegen Schäden durch Feuer , Leitungswasser,Sturm , Hagel,Einbruchsdiebstahl,Raub und Vandalismus. Außerdem sind Kosten wie Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind diverse weitere Einschlüsse in den Vertrag möglich, wie z. B. der Fahrraddiebstahl oder die Abdeckung von sog. Elementarschäden und Überspannungsschäden.

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Was ist in der Hausratversicherung versichert ?

Der Hausrat ist gegen eine Fülle von Risiken versicherbar. In der Standardabdeckung sind i.d.R. die wichtigsten Gefahren abgedeckt. - Brand-, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub. Schäden durch andere Ereignisse sind i.d.R. nicht versichert. Aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen sind die genauen Definitionen zu ersehen. Diese sind für die Schadensanerkennung und Regulierung massgebend. Als versicherte Sachen werden fast alle im Haushalt befindlichen Einrichtungsgegenstände, Gebrauchs- und Verbrauchs-gegenstände angesehen.  Beispiel - die folgenden Gegenstände gehören zum versicherten Hausrat: Möbel (auch Gartenmöbel), Teppiche, Bilder Kleidung, Wäsche, Schmuck, Uhren, Elektrogeräte, PC- (zum privaten Gebrauch), TV, Fahrrad , (Bargeld nur bis zu einer bestimmten Summe)

Versicherungsort der Hausratversicherung

Als Versicherungsort gilt die im Versicherungsschein  (Police) bezeichnete Wohnung des Kunden. Jedoch ist zusätzlich mittels einer Außenversicherung der in der Police genannte Versicherungsort erweitert und damit persönlicher Hausrat, der sich beispielsweise vorübergehend (nicht dauerhaft) in einer Ferienwohnung befindet -im Rahmen des jeweiligen Versicherungsvertrages- versichert.

Welche Versicherungssumme soll in der Hausratversicherung gewählt werden ?

Sehr oft ist die Haftung der Hausratversicherung begrenzt, so dass sich eine Unterversicherung im Schadensfall nachteilig auswirkt. Das bedeutet, dass z. B. bei einem Hausrat im Wert von 90.000 Euro und einer Versicherungsdeckung von 40.000 Euro die Versicherung immer nur 4/9 vom Schaden, max. 40.000 Euro (Entschädigung=Schaden x Versicherungssumme/Versicherungswert) bezahlt. Nahezu alle Versicherer sind bereit, auf diese sogenannte „Einrede der Unterversicherung“ im Schadenfall generell zu verzichten, wenn der Kunde bereit ist, eine festgesetzte Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche – meist 650,- Euro/m² Wohnfläche – abzuschließen ( sog.Unterversicherungsverzicht)Diese garantiert dem Kunden den tatsächlichen Neuwert-Ersatz bis zur Höhe der Versicherungssumme, kann jedoch bei sehr großen Wohnungen auch schnell zu einer ebenfalls nicht erwünschten Überversicherung führen.

Wertsachen in der Hausratversicherung (Tipp für Versicherungssumme)

Die richtige Versicherungssumme sollte sich nach dem Wiederbeschaffungwert aller im Haushalt befindlichen Sachen richten.
Als Wertsachen gelten : Bargeld, Urkunden, Sparbücher, Schmuck, Wertpapiere, Perlen, Edelsteine, alle Sachen aus Platin, Gold oder Silber, Briefmarken-, Münzesammlungen, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Zeichnungen, Grafiken, Skulpturen sowie auch alle Gegenstände, die über 100 Jahre alt sind ( keine Möbel). 
20% der Versicherungssumme sind in einer normalen Hausratversicherung hierfür i.d.R. als Entschädigungsgrenze vorgesehen. Ermitteln Sie also den Gesamtwert Ihrer Wertsachen und erhöhen Sie ggfs. die Entschädigungshöchstgrenzen. Für bestimmte Wertsachen gelten ausserdem noch zusätzliche Entschädigungshöchstgrenzen (z.B.: Bargeld 1.000 Euro, Urkunde, Wertpapiere und Sparbuch 2.500 Euro, usw.) Befinden sich diese Gegenstände in einem Tresor, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt, gelten diese Höchstbeträge nicht. Die Begrenzungen fallen z.T. von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft recht unterschiedlich aus. AQchten Sie daher auf die Vergleichsauswerung.

Höhe der Versicherungsprämie in der Hausratversicherung

Die Prämie der Hausratversicherung bemisst sich nach der Höhe der Versicherungssumme, den individuellen Einschlüssen und der Lage der versicherten Räume (Einbruchdiebstahl/Sturm/Überschwemmungs-Tarifzone). Die Versicherungssumme wird von vielen Versicherern durch eine Formel über die Wohnfläche errechnet.